Versammlungsstätten

Ziele

Das oberste Ziel sollte bei Veranstaltungen sein, Menschen zu schützen.

Oft wird der wirtschaftliche und ideelle Erfolg vordergründig betrachtet.

Präsentationsziel

Präsentationsziel: Sensibilisierung!


Die Berufsbranche Veranstaltungstechnik braucht den Austausch von Erfahrungen, da einige Festlegungen praxisbezogene Lücken aufweisen. Regelwerke ergeben sich aus negativen Ereignissen, dessen Vielfältigkeit den Gesetzgeber zum Handeln zwingt. Durch die zunehmenden Unfälle in Versammlungsstätten musste der Gesetzgeber einen Berufszweig erschaffen, dessen Ziel ist, Gefahren für Leben und Gesundheit von Besucherinnen und Besuchern sowie Akteuren in Versammlungsstätten zu entschärfen.


Die Thematik lautet: Verantwortung! Obwohl Betreiber von Versammlungsstätten, insbesondere Kommunen, über die neuen Gesetze informiert wurden, stellt man bundesweit eine gewisse Gleichgültigkeit und Risikobereitschaft fest.


Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) als Bestandteil „Versammlungsstätten“ im Teil 1der Sonderbauverordnung (SBauVO) der Landesbauordnung NRW existiert schon viele Jahre und ist mit ihrer letzten Fassung vom 02.12.2016  wiederholt ein fester Baustein der Gesetzgebung. Die Berufsgenossenschaft hat spezielle Betriebsvorschriften und Erläuterungen für den Betrieb von Veranstaltungs- und Produktionsstätten zusammengefasst, die sich thematisch an diese Gesetze anlehnen. Das gesetzliche Sicherheitspaket wurde sozusagen auch versicherungstechnisch für den Schutz des Menschen komplettiert.


Gemäß gesetzlicher Betriebs- und Unfallverhütungsvorschriften gehört es u.a. zu den Pflichten eines Betreibers von Versammlungsstätten (z.B. Mehrzweckhallen, Schulaulen und Stadien) entsprechend vorgegebener Größenordnung während des Betriebes als Betreiber ständig anwesend zu sein oder einen von ihm beauftragten Veranstaltungsleiter zu beauftragen. Ein weiteres Präsentationsziel ist daher die Sensibilisierung von Verantwortlichen und Beteiligten einer Veranstaltung in punkto Sicherheit.

Berufsziel

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In unserem Beruf sprechen wir von der so genannten "Spaßbranche". Unter der Prämisse "hat doch immer jut jejange" werden immer noch  Veranstaltungen in Versammlungsstätten durchgeführt, ohne dass dabei sicherheitsrelevante Vorkehrungen bedacht werden. An den Panikfall und wie Menschen dabei reagieren, denkt kaum einer. Solch ein unvorhersehbares Ereignis macht Besucher einer Versammlungsstätte kopflos. Die meisten werden im Fluchtfall in die Richtung laufen, aus der sie gekommen sind. Eine übersichtliche und beleuchtete Kennzeichnung sowie ein Rettungs- und Fluchtplan sind daher von wesentlicher Bedeutung und unbedingt erforderlich.


Wer denkt schon daran, dass Besucher einer überfüllten Halle im Gefahrfall weniger Fluchtchancen haben, als die Gäste, die zahlenmäßig für den Raum zugelassen wurden. Wie oft werden Fluchtwege verschlossen, um sich Eintrittsgelder nicht entgehen zu lassen. Wer macht sich auf der Bühne schon Gedanken über Hitze entwickelnde Scheinwerfer, die oftmals in der Nähe der Bühnenvorhänge aufgestellt werden. In vielen Fällen befindet sich leichtentflammbares Material in der Versammlungsstätte! Hin und wieder benutzt man selbst gefertigte Bühnenelemente, die den Belastungen nicht standhalten. Requisiten, Scheinwerfer und Lautsprecher werden an Prospektstangen montiert, ohne die statischen Voraussetzungen geprüft zu haben! Hier gäbe es noch eine Reihe von Unzulänglichkeiten aufzuzählen.


Es werden unbewusst viele Gefährdungen in Kauf genommen oder noch zusätzliche produziert. Bei Unfällen erklärt sich dann jeder Beteiligte einer Veranstaltung für nicht zuständig. Gerichte müssen dann Regressansprüche prüfen, über Fahrlässigkeiten entscheiden und den Schadensverursacher verurteilen. In den meisten Fällen ist der Betreiber der Versammlungsstätte der Betroffene. Hätte vor einer Veranstaltung eine Besprechung und eine Gefährdungsanalyse mit Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik stattgefunden, wären viele Unfälle nicht zustande gekommen. Anweisungen eines Schwimmmeisters sind uns geläufig, die eines Veranstaltungsmeisters noch gewöhnungsbedürftig.


Unser Beruf wurde zum Schutz von Besucherinnen und Besuchern sowie Akteuren geschaffen und bietet Betreibern eine Entlastung in ihrer Sorgfaltspflicht.


Das Berufsziel ist daher, Gefährdungen zu eliminieren.

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